Wir heißen Sie herzlich willkommen auf der Homepage der eeboGmbH. Die eeboGmbH wurde im Jahre 2007 vom geschäftsführenden Gesellschafter Andreas Zwick gegründet. Herr Zwick und sein Team beschäftigen sich seit den 1980er Jahren mit der Verwaltung, dem Hausmeisterservice und innovativen Umbauten sowie Sanierungen von Wohn-und Gewerbeimmobilien.
Das Team der eeboGmbH wird Ihnen rund um diese Bereiche immer gerne ein fairer Ansprechpartner sein.
Zurzeit betreuen wir Immobilien in den Städten Ratingen, Mettmann, Essen und Mülheim a.d. Ruhr.
Sollten Sie auf der Suche nach einer passenden Wohnung oder Gewerbeeinheit sein, so schauen Sie sich gerne unsere Mietangebote an. Unsere Mieteinheiten werden uneingeschränkt provisionsfrei angeboten, da wir keine Maklertätigkeit ausüben.
Sie wünschen eine unverbindliche Besichtigung oder Beratung?
Kontaktieren Sie uns gerne telefonisch, oder über unser Kontaktformular.
Hier finden Sie alle aktuellen Angebote aus unserem Angebot:
Sollte Ihnen eines unserer Angebote zusagen, so bitten wir Sie, uns die unter „Downloads“ bereit gestellte Mieterselbstauskunft auszufüllen und uns -inkl. Anlagen- zu übersenden. Natürlich ist die Anfrage für Sie unverbindlich und wird von uns schnellstmöglich bearbeitet.
Die Frist, innerhalb der die Abrechnung zu erstellen ist, ist in § 556 Bürgerliches Gesetzbuch geregelt. Beinhaltet der Mietvertag eine Umlage der Nebenkosten auf die Mieter und leisten diese eine monatliche Vorauszahlung, dann ist der Vermieter verpflichtet, einmal im Jahr eine Betriebskostenabrechnung zu erstellen. Die Betriebskostenabrechnung muss spätestens zwölf Monate nach Ablauf der Abrechnungsperiode dem Mieter in schriftlicher Form zugehen. Die Kosten werden nach 30 Tagen fällig. Die Frist für die Prüfung der Nebenkostenabrechnung beträgt zwölf Monate.
Der Vermieter ist nicht verpflichtet direkt nach dem Auszug oder der Kündigung die Nebenkosten abzurechnen. Die Abrechnungsfrist beginnt erst mit dem Ende des vereinbarten Abrechnungszeitraumes. Der jährliche Rhythmus des Abrechnungszeitraumes ist vom Gesetz vorgegeben und unveränderbar.
Ein Keller gehört zur Mieteinheit, wenn die Nutzung vertraglich vereinbart wurde. Stellt der Vermieter einen Kellerraum zur Verfügung und ist dies nicht vertraglich festgehalten, so kann die Nutzung jederzeit wieder aufgehoben werden. Es besteht auch nach längerer Nutzungsdauer kein Gewohnheitsrecht.
Benötigen Sie weiteren Stauraum oder ein Kellerabteil? Dann bietet Ihnen Let’s Lager 1 - 16 qm große Lagerräume in Ratingen.
Unter den Begriff Kleinreparaturen fallen Bagatellschäden und kleine Instandhaltungen (§28 Absatz 3 II. Berechnungsverordnung). Grundsätzlich ist hier der Vermieter zuständig. Durch eine Klausel im Mietvertrag ist die Kostenlast bis zu 150 Euro je Fall oder zwei Prozent der Jahresmiete auf den Mieter übertragbar.
Bei einem unbefristeten Mietvertrag beträgt die Kündigungsfrist für den Mieter 3 Monate. Die Wohndauer ist hier nicht von Belang.
Die Kündigungsfrist im Gewerberaummietrecht ist in §580a Abs. 2 BGB geregelt. Vermieter oder Mieter können den Gewerberaummietvertrag spätestens am dritten Werktag eines Kalendervierteljahres für den Ablauf des nächsten Kalendervierteljahres kündigen. Je nach Kündigungszeitpunkt beläuft sich die Kündigungsfrist also auf mindestens sechs und maximal neun Monate.
Dies gilt nur, wenn in Ihrem Mietvertrag nichts anderes geregelt ist.
Grundsätzlich sollten Sie 3- bis 4-mal täglich lüften.
Beachten Sie dabei diese Tipps:
Stoßlüften
Fenster lieber kurz komplett öffnen statt dauerhaft gekippte Fenster
Querlüften
Fenster auf gegenüberliegender Seite öffnen, um für Durchzug zu sorgen
Schlafzimmer
vor dem Schlafengehen und nach dem Aufstehen lüften
Küche/Bad
bei großen Mengen an Dampf sofort Fenster öffnen
Keller
im Sommer nur nachts oder am frühen Morgen lüften, um Auskühlung zu vermeiden
Im Sommer möglichst früh morgens oder spät abends oder nachts lüften, tagsüber nur stoßlüften!
Im Winter beim Stoßlüften die Thermostate runterdrehen und die Fenster nicht kippen!
Legionellen sind stäbchenförmige Bakterien die in geringen Konzentrationen im Grundwasser vorkommen und hierüber in die Trinkwasserversorgung gelangen können. Werden Legionellen eingeatmet, zum Beispiel über Wasserdampf beim Duschen oder über die Klimaanlage, kann der Mensch an einer Legionelleninfektion erkranken.
Unsere Bürozeiten
Montag bis Donnerstag von 08:00 - 13:00 Uhr
Unser Team
Kontaktformular
Anfahrt